PSYCHOTHERAPEUTIN

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin" dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechende Ausbildung absolviert haben. Als Zusatzbezeichnung können PsychotherapeutInnen einen Hinweis auf die jeweilige Methode der Ausbildungseinrichtung, bei der die Psychotherapieausbildung absolviert worden ist, anfügen (z.B. Integrative Gestalttherapie). 

PsychotherapeutInnen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden in die vom Bundesministerium für Gesundheit geführte PsychotherapeutInnen-Liste eingetragen.